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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 28. November 2024 | Ältere Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen anzeigen

Anbieter: ESET, spol. s r.o., ein nach dem Recht der Slowakischen Republik gegründetes und bestehendes Unternehmen mit Sitz unter Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slowakische Republik, Unternehmens-Identifikationsnummer (IČO): 31333532, eingetragen im Handelsregister Bratislava III, Abschnitt Sro, Eintragsnummer 3586/B („ESET“).

Kunde: Eine juristische Person, die die Dienste von ESET oder einem ESET Partner erworben und diese Bedingungen während des Registrierungsprozesses im Konto akzeptiert hat („Kunde“). Die Person, die die Bedingungen im Namen des Kunden akzeptiert hat, garantiert, dass sie dazu befugt ist, die Bedingungen im Namen des Kunden bindend zu akzeptieren.

ESET und der Kunde werden gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.

Hintergrund

ESET ist ein international renommiertes Unternehmen, das seinen Kunden weltweit IT-Sicherheitslösungen anbietet und seinen Geschäftskunden die in diesem Dokument genannten Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Der Kunde wünscht, diese Dienstleistungen zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und zum Schutz seiner IT-Infrastruktur in Anspruch zu nehmen.

ESET wird sein Fachwissen und seine branchenbezogenen Erfahrungen dazu nutzen, eine Dienstleistung gemäß den Anforderungen des Kunden und in Übereinstimmung mit den folgenden Bedingungen zu erbringen.

Vereinbarte Bedingungen

1 Definitionen und Auslegung

Sofern eine spezifische Bestimmung der Bedingungen nichts anderes besagt, haben alle in diesem Dokument enthaltenen, hervorgehobenen Begriffe die in diesem Abschnitt definierte oder die ihnen in den Bestimmungen dieses Dokuments zugewiesene Bedeutung. Diese hervorgehobenen Begriffe werden, dort wo sie definiert werden, in Anführungszeichen gesetzt.

1.1„Konto“ bezieht sich auf ESET PROTECT Hub, ESET Services Hub, ESET Business Account und ESET MSP Administrator (im Fall eines MSP).

1.2„verbundene Unternehmen“ bezeichnet Unternehmen, die von der Partei kontrolliert werden, die Partei kontrollieren oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle stehen.

1.3„Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf alle nicht öffentlichen Informationen und Daten, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch, auf einer Website oder in anderer Form offengelegt werden, ohne dass sie durch die offenlegende Partei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden müssen.

1.4„Distributor“ bezeichnet Tochtergesellschaften oder Partner von ESET, die in einer bestimmten Region Dienstleistungen anbieten und in der Bestellannahme als „Distributor“ definiert werden.

1.5„ESET Partner“ bezeichnet einen Distributor oder dessen Partner (Reseller), bei denen der Kunde die Dienstleistungen bestellt hat und die diese Dienstleistungen erbringen.

1.6„Ereignis höherer Gewalt“ bezieht sich auf das Wirken eines Staatsfeindes, Kriegshandlungen, innere Unruhen, Aufstände, Demonstrationen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Arbeitnehmerstreiks, die zu einer Verlangsamung oder Unterbrechung der Arbeit führen, eine Bedrohung der nationalen Sicherheit, Pandemien, Internetausfälle, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Ausrüstungen, Daten oder Material von den jeweiligen Lieferanten auch nach angemessenen Bemühungen oder durch andere Umstände, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen.

1.7„Manntag“ bezeichnet die Zeiteinheit, die zur Bestimmung des Umfangs der für die Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Ausführung der Dienstleistungsergebnisse erforderlichen Arbeiten festgelegt wird. Ein Manntag entspricht acht (8) Arbeitsstunden pro Person.

1.8„Bestellung“ bezieht sich auf eine Bestellung für die Bereitstellung einer Dienstleistung, die vom Distributor bei ESET aufgegeben wird.

1.9„MSP“ oder Managed Service Provider bezieht sich auf den Kunden, der Dienstleistungen im Hinblick auf Netzwerke, Anwendungen, Infrastruktur und Sicherheit über andauernden und regelmäßigen Support und aktive Administration beim Kunden, im Rechenzentrum ihres MSP (Hosting) oder in einem Rechenzentrum eines Drittanbieters erbringt und die Produkte über ESET MSP Administrator oder ESET PROTECT Hub erworben hat.

1.10„Bestellannahme“ bezieht sich auf die E-Mail-Bestätigung, die ESET an den Kunden sendet, nachdem ESET die Bestellung angenommen hat.

1.11„Produkt“ bezeichnet ein von ESET bereitgestelltes Produkt, auf das sich die Dienstleistungen beziehen.

1.12„Dienstleistung“ bezeichnet eine oder mehrere in den Anhängen zu diesen Bedingungen aufgeführte Dienstleistungen, die von ESET erbracht und vom Kunden bestellt werden.

1.13„Dienstleistungsergebnis“ oder „Ergebnis“ bezeichnet jedes andere Ergebnis als ein Produkt sowie jede seiner Versionen, das dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt wird.

1.14„Dritter“ bezeichnet eine andere Partei als ESET, den Kunden oder den Kunden des MSP.

2 Geltungsbereich der Bedingungen und ihr bindender Charakter

2.1Diese Bedingungen regeln die Erbringung der Dienstleistungen durch ESET und deren Nutzung durch den Kunden sowie die Rechte und Pflichten der Parteien diesbezüglich.

2.2Die Erbringung der Dienstleistungen und die Vergütung für deren Erbringung liegen außerhalb des Geltungsbereichs der Bedingungen und werden zwischen dem Kunden und dem ESET Partner bzw. zwischen dem Kunden und ESET, falls kein ESET Partner beteiligt ist, gesondert vereinbart.

2.3Der Kunde hat die Bedingungen während des Registrierungsprozesses in einem der Konten akzeptiert. Falls der Kunde bereits in einem oder allen Konten registriert ist, gelten die Bedingungen bereits. Mit dem Akzeptieren der Bedingungen bei der Erstellung des Kontos erkennt der Kunde an, dass er bei der Nutzung der Dienstleistungen in vollem Umfang an diese Bedingungen gebunden ist.

2.4Die Erbringung der Dienstleistungen wird durch den Distributor bestellt, der die Bestellung im ESET System platziert. Die Bestellung enthält (i) die bestellte Dienstleistung, (ii) den Kunden, (iii) den Preis für die Dienstleistung, (iv) die Anzahl der Einheiten der gekauften Dienstleistung und (v) das Ablaufdatum, das die Laufzeit des Lösungspakets für die bestellte Dienstleistung bestimmt. Alle anderen in der Bestellung genannten Daten oder Bedingungen sind für ESET nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

2.5ESET akzeptiert die Bestellung über die Bestellannahme, die Details zur bestellten Dienstleistung enthält, inklusive Start- und Enddatum des Lösungspaketzeitraums sowie Anweisungen zur Aktivierung und Nutzung der Dienstleistung. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung durch die Registrierung eines Kontos gemäß Abschnitt 2.3 zu aktivieren. Falls der Kunde bereits mindestens eines der Konten registriert hat, ist die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellannahme bereits aktiviert. ESET ist verpflichtet, dem Kunden die Dienstleistungen gemäß den Bedingungen erst dann bereitzustellen, wenn die Dienstleistung gemäß diesem Abschnitt ordnungsgemäß aktiviert wurde.

3 Erbringung der Dienstleistungen

3.1Die Dienstleistungen und ihr Umfang sind im jeweiligen Anhang zu diesen Bedingungen definiert. Die Dienstleistungen können per Telefon (Hotline), per Fernzugriff, vor Ort oder auf andere im jeweiligen Anhang angegebene Weise erbracht werden. ESET und der Kunde müssen die von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten Vorschriften über Computersicherheit, Schutz und Zugang einhalten.

3.2ESET erbringt die Dienstleistungen termingerecht, mit der gebotenen Sorgfalt, auf professionelle Art und Weise und unter Einhaltung der Bedingungen.

3.3Der Kunde gewährt ESET Fernzugriff auf seine Umgebung, soweit dies für die Bereitstellung der bestellten Dienstleistung erforderlich ist. Wenn der Kunde die Dienstleistung für die Erbringung vor Ort erworben hat, muss der Kunde ESET physischen Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren, soweit dies für die Erbringung der bestellten Dienstleistung erforderlich ist. Die Einzelheiten des Fernzugriffs werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart, wobei im Falle eines physischen Zugriffs Abschnitt 5.4 der Bedingungen entsprechend gilt.

3.4Jedes Dienstleistungsergebnis wird dem Kunden wie im jeweiligen Anhang beschrieben zur Verfügung gestellt.

3.5ESET kann ohne Zustimmung des Kunden Unterauftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragen. In solchen Fällen muss ESET (i) nur solche autorisierten angeschlossenen Unternehmen von ESET und exklusiven Länderdistributoren oder juristischen Personen einsetzen, die mit der gleichen Sorgfalt ausgewählt wurden, als wenn der Auftragnehmer mit der Erbringung ähnlicher Dienstleistungen für ESET beauftragt worden wäre; und (ii) in jedem Fall für alle seine Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Dienstleistungen/Dienstleistungsergebnisse, den Standard für Dienstleistungen/Dienstleistungsergebnisse und den Inhalt der dem Kunden erbrachten Dienstleistungen/Dienstleistungsergebnisse verantwortlich bleiben.

4 Nutzung der Dienstleistungen und deren Beschränkungen

4.1Der Kunde darf die Dienstleistungen nur für seine eigenen Geschäftszwecke, in konventioneller Weise, gemäß diesen Bedingungen und den anwendbaren Anhängen und nur für den in den jeweiligen Anhängen und der Dokumentation zu den Dienstleistungen beschriebenen Zweck nutzen, für den sie bestimmt sind.

4.2Dem Kunden ist es untersagt, die Nutzung der Dienstleistungen durch Dritte zu ermöglichen oder zu gestatten, sofern nicht anderweitig vereinbart. Diese Einschränkung gilt nicht für die angeschlossenen Unternehmen des Kunden, sofern die von ESET bereitgestellten Aktivitäten nicht über den Umfang der erworbenen Einheiten der Dienstleistungen hinausgehen und gleichzeitig nur in Bezug auf die Produkte, die mit der Produktlizenz des Kunden aktiviert wurden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung gilt als wesentliche/erhebliche Verletzung der Bedingungen.

4.3Die Dienstleistungen werden nur in Verbindung mit Produkten von ESET erbracht und betreffen, sofern nicht anderweitig angegeben, keine Produkte oder Dienstleistungen Dritter. Einige Dienstleistungen können nur in Verbindung mit einem bestimmten im Anhang spezifizierten Produkt erbracht werden. Daher stellt der Erwerb einer Lizenz für dieses Produkt eine Voraussetzung für die Erbringung einer solchen Dienstleistung dar.

4.4Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen in einem angemessenen Umfang und nicht übermäßig zu nutzen. In Ausnahmefällen, in denen die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden im Vergleich zu anderen Kunden ähnlicher Art erheblich übermäßig ist oder wenn eine solche Nutzung als unangemessen angesehen werden kann, schlägt ESET eine alternative Lösung vor, um die Anforderungen des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen zu erfüllen. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich ESET das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern oder einzuschränken oder zusätzliche Gebühren über den ESET Partner bzw. über ESET, wenn kein ESET Partner beteiligt ist, zu erheben.

4.5Der Kunde nimmt Folgendes zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden:

a)ESET bemüht sich bei der Erbringung von Dienstleistungen stets um die höchsten Standards. ESET garantiert oder gewährleistet jedoch nicht, dass sämtliche Bedrohungen, Schwachstellen, Malware oder bösartige Software, die in der IT-Infrastruktur des Kunden vorhanden sein könnten, gefunden, entdeckt, verhindert, vor ihnen gewarnt oder auf sie reagiert werden kann, und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

b)Wenn ESET bei der Erbringung der Dienstleistungen Empfehlungen ausspricht, dienen diese lediglich der Information. Die Befolgung einer solchen Empfehlung liegt im alleinigen Ermessen des Kunden.

c)Wenn die Erbringung der Dienstleistungen Eingriffe in die IT-Infrastruktur des Kunden erfordert, kann dies zu Funktionsstörungen oder Schäden führen. Daher ist der Kunde verpflichtet, ESET darüber zu informieren, wenn ein Teil der Infrastruktur, in den eingegriffen werden soll, kritisch für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur des Kunden ist.

d)Die IT-Systeme, Dokumente, Software und sonstigen Daten des Kunden müssen regelmäßig gesichert werden, um das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung zu verhindern oder zu minimieren.

e)Der Kunde ist verpflichtet, die für ESET zur Verfügung gestellten und als Grundlage für die Annahmen zur Erbringung der Dienstleistungen verwendeten Informationen und Dokumente korrekt und aktuell zu halten und sicherzustellen, dass die Produkte und andere zugehörige Software verfügbar, betriebsbereit und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Andernfalls kann sich dies negativ auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und/oder der Dienstleistungsergebnisse auswirken.

f)Wenn Hardware des Kunden zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen an ESET gesendet werden soll, ist der Kunde verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu verpacken, um Beschädigungen zu vermeiden, sowie anderen Anweisungen oder Verpflichtungen nachzukommen, die der Versanddienstleister auferlegt.

ESET, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, ESET PARTNER, VERTRIEBSPARTNER UND LIEFERANTEN KÖNNEN NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE SICH AUS DER NICHTERFÜLLUNG EINER DER VORSTEHEND GENANNTEN VERPFLICHTUNGEN DURCH DEN KUNDEN ODER AUS DEM VERTRAUEN DES KUNDEN AUF DIENSTLEISTUNGEN ODER DEREN ERGEBNISSE ERGEBEN, DIE IM WIDERSPRUCH ZU EINER DER VORSTEHENDEN ANERKENNUNGEN STEHEN.

5 Zusammenarbeit

5.1Der Kunde muss ESET alle verfügbaren Informationen, Dokumente, Ausrüstungen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die notwendig sind, damit ESET seine Verpflichtungen gemäß den Bedingungen erfüllen kann. Versäumt es der Kunde, derart mit ESET zusammenzuarbeiten, haftet ESET nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen. In einem solchen Fall verlängern sich alle vereinbarten Fristen und Termine um einen Zeitraum, der der vom Kunden verursachten Verzögerung entspricht.

5.2Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der bereitgestellten Dienstleistungen anfordern, indem er ESET über den ESET Partner (bzw. direkt an ESET, falls die Dienstleistung direkt von ESET erworben wurde) eine geänderte Bestellung übermittelt. Die Bestimmungen in Artikel 2 gelten entsprechend für die Übermittlung und Annahme der geänderten Bestellung. ESET wird sich bemühen, die Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, jede vom Kunden eingereichte geänderte Bestellung nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Bestellannahme der geänderten Bestellung wird dem Kunden übermittelt und ändert die ursprüngliche Bestellung zum Datum der Bestätigung.

5.3ESET ist verpflichtet, bei der Nutzung oder dem Zugriff auf die Räumlichkeiten oder Einrichtungen des Kunden alle angemessenen Anweisungen und Verfahren in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die für diese Räumlichkeiten oder Einrichtungen gelten und die ESET vor dem Betreten der Räumlichkeiten oder Einrichtungen zur Erbringung der bestellten Dienstleistung übermittelt wurden.

5.4Sofern in den Bedingungen nicht anderweitig festgelegt, leitet der Kunde die gesamte Kommunikation in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen an den ESET Partner. Dies gilt hauptsächlich für alle Beschwerden, Anfragen, Rückerstattungen usw. Andere rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit den Bedingungen, insbesondere die Kommunikation im Zusammenhang mit der Kündigung der Bedingungen, müssen unter der E-Mail-Adresse services@eset.com an ESET gerichtet werden. Wenn die Dienstleistung direkt von ESET erworben wurde, ist die Kommunikation immer an ESET zu richten.

6 Lizenz

6.1Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, behält sich ESET alle Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Dienstleistungsergebnissen vor. ESET gewährt dem Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe der Dienstleistungsergebnisse eine exklusive und nicht übertragbare Lizenz, die Dienstleistungsergebnisse ausschließlich für interne Zwecke des Kunden zu nutzen. ESET schützt die für den Kunden erstellten Dienstleistungsergebnisse und gibt sie nicht an Dritte weiter.

6.2Die Lizenz gemäß dem vorstehenden Absatz wird für die Geltungsdauer der geistigen Eigentumsrechte von ESET an den Dienstleistungsergebnissen gewährt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienstleistungen (oder Teile davon), die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, zu ändern oder zu modifizieren oder sie an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen. Zur Vermeidung von Zweifeln stellt die Nutzung der Dienstleistungsergebnisse für andere als die in diesem Abschnitt genannten Zwecke eine wesentliche/erhebliche Verletzung der Bedingungen dar. Die Nutzung der Dienstleistungen für andere als die in diesem Abschnitt genannten Zwecke darf nur auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien oder der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ESET erfolgen. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts auch nach Beendigung der Leistungserbringung im Rahmen dieser Bedingungen gültig bleiben.

7 Gewährleistung

7.1ESET gewährleistet, dass das Unternehmen über die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen verfügt, um die Erbringung der Dienstleistungen selbst und/oder durch einen qualifizierten Unterauftragnehmer zu gewährleisten.

7.2ESET gewährleistet hiermit, dass die Dienstleistungen oder das Dienstleistungsergebnis nach bestem Wissen und Gewissen keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.

7.3ESET stellt die Dienstleistungen „wie besehen“ zur Verfügung und erklärt ausdrücklich, dass das Unternehmen mit Ausnahme der in den Abschnitten 7.1 und 7.2 genannten Gewährleistung keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen übernimmt, insbesondere nicht für die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

8 Haftungsausschluss

8.1IM GRÖẞTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN ESET, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE UMSÄTZE, ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, DATENVERLUSTE, KOSTEN FÜR DIE DATENWIEDERHERSTELLUNG ODER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN UND OB SIE SICH AUS EINEM VERTRAG, EINEM GESETZ, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE ERGEBEN, AUCH DANN NICHT, WENN ESET, SEINE LIEFERANTEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER VERLUSTE HINGEWIESEN WURDEN ODER DIE SCHÄDEN ODER VERLUSTE VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN.

8.2Die maximale Gesamthaftung jeder Partei für Schäden, die der jeweils anderen Partei durch eine Handlung oder Unterlassung der haftenden Partei entstehen, ist auf die Gesamtsumme des jeweiligen Bestellwerts begrenzt, in dessen unmittelbarem Zusammenhang der Schaden entstanden ist, es sei denn, in dem jeweiligen Anhang ist etwas anderes angegeben.

8.3Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung einer der Parteien für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit oder die Haftung der einen Partei für Betrug oder arglistige Täuschung durch die jeweils andere Partei aus oder schränkt sie ein.

8.4Die Parteien erklären gemeinsam, dass es auf der Grundlage aller ihnen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Bedingungen bekannten Tatsachen nicht vorhersehbar ist, dass ein Schaden, der im Rahmen der Bedingungen entsteht, den Wert der jeweiligen Bestellung übersteigen würde, auf den sich der Schaden direkt bezieht.

9 Höhere Gewalt

9.1Die Parteien haften nicht für die Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen aus den Bedingungen, wenn die Erfüllung ihrer Pflichten durch das Ereignis höherer Gewalt verzögert oder verhindert wird.

9.2Der Ausschluss der Haftung einer Partei für ein Ereignis höherer Gewalt setzt voraus, dass das Ereignis höherer Gewalt nicht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit der jeweiligen Partei verursacht wurde und die betroffene Partei die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich von dem Ereignis höherer Gewalt in Kenntnis setzt. Die Partei, die der jeweils anderen Partei das Ereignis Höherer Gewalt mitteilt, ist verpflichtet, angemessene und übliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Ereignis Höherer Gewalt zu verhindern und dessen mögliche Folgen und Dauer zu minimieren. Der Leistungszeitraum wird nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt um die Dauer der durch das Ereignis höherer Gewalt bedingten Verzögerung oder Unfähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verlängert. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, sind alle Parteien berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen zu beenden. Die Bestimmungen aus Abschnitt 11.10 gelten entsprechend.

10 Schutz vertraulicher Informationen

10.1Die Parteien erkennen die Verpflichtung an, vertrauliche Informationen, die von einer Partei während oder nach der Laufzeit der Dienstleistungsbestimmungen gemäß den Bedingungen bereitgestellt werden, nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der jeweiligen Partei offenzulegen.

10.2Diese Bedingungen erlegen keine Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen auf, die: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich gemacht wurden oder werden; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden oder (iv) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten beschafft wurden, der gegenüber der offenlegenden Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist.

10.3Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen nur im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung der Dienstleistungen zu verwenden, und für andere Zwecke nur dann, wenn die offenlegende Partei dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

10.4Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen offengelegt werden, mindestens mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie üblicherweise anwenden, um ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art und Bedeutung zu schützen, und jede in diesen Bedingungen nicht genehmigte Verwendung vertraulicher Informationen und jede Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten oder deren Veröffentlichung zu verhindern.

10.5Jede Partei stellt sicher, dass die vertraulichen Informationen nur ihren angeschlossenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Spezialisten und Auftragnehmern auf einer strikten Bedarfsbasis offengelegt werden, um den in Abschnitt 10.3 genannten Zweck zu erfüllen, und dass diese angeschlossenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Spezialisten und Auftragnehmer über deren Vertraulichkeit informiert werden und an die hierin festgelegten Verpflichtungen gebunden sind. Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Artikel können alle Parteien vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. In diesem Fall informiert die offenlegende Partei die jeweils andere Partei vorab über die Verpflichtung zur Offenlegung, jedoch spätestens unverzüglich nach Kenntnisnahme des Gerichtsbescheids oder der behördlichen Anordnung, es sei denn, sie ist zur Geheimhaltung dieser Information verpflichtet.

10.6Auf Verlangen der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei alle entgegengenommenen vertraulichen Informationen zusammen mit sämtlichen Kopien unverzüglich zurückgeben oder vernichten. Ausgenommen hiervon sind Kopien vertraulicher Informationen, die von automatischen Sicherungssystemen mit begrenzten Aufbewahrungsfristen erstellt wurden, wenn (i) ihre Löschung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und (ii) die empfangende Partei im Falle ihrer Wiederherstellung von jeglicher Verwendung dieser Kopien absieht und sie unverzüglich löscht. Darüber hinaus muss die empfangende Partei schriftlich belegen, dass alle vertraulichen Informationen und Kopien davon vernichtet wurden, und gegebenenfalls, dass einige Kopien der vertraulichen Informationen von ihren automatischen Sicherungssystemen gespeichert wurden.

10.7Sämtliche vertraulichen Informationen, die von den Parteien im Rahmen dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei. Keine Partei erwirbt geistige Eigentumsrechte an den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, mit Ausnahme der begrenzten Rechte, die zur Erfüllung des Zwecks erforderlich sind, wie in diesem Abschnitt dargelegt.

10.8Die Pflicht der empfangenden Partei zum Schutz vertraulicher Informationen erlischt fünf (5) Jahre nach der Offenlegung. Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs der Bedingungen bleiben die Bestimmungen dieses Artikels in Bezug auf vertrauliche Informationen, die vor der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags offengelegt wurden, bestehen.

10.9Sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen ist, besteht für die Parteien keine Verpflichtung zum Austausch vertraulicher Informationen.

11 Laufzeit und Kündigung

11.1Laufzeit Die Bedingungen treten mit ihrer Annahme gemäß Abschnitt 2.3 der Bedingungen in Kraft und gelten über die gesamte Lösungspaketlaufzeit der bestellten Dienstleistung hinweg.

11.2Kündigung der Bedingungen Beide Parteien sind berechtigt, die Bedingungen aufzukündigen, wenn die jeweils andere Partei wesentlich/erheblich gegen die Bedingungen verstößt und der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an die jeweilige Partei behoben wird. Ungeachtet des Vorstehenden wird der vertragsverletzenden Partei eine zusätzliche Frist von dreißig (30) Tagen eingeräumt, wenn sie nach Treu und Glauben mit der Behebung des wesentlichen Verstoßes begonnen hat und die Behebung nicht innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen in angemessener Weise abgeschlossen werden kann. In solchen Fällen kann die andere Partei die Bedingungen nur kündigen, wenn der Fehler nach Ablauf der zusätzlichen Frist von dreißig (30) Tagen nicht behoben wurde.

11.3Der Kunde ist berechtigt, die Bedingungen wegen einer Änderung der Bedingungen gemäß Abschnitt 13.6 der Bedingungen zu kündigen.

11.4Die Parteien sind berechtigt, die Bedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei:

a)Insolvenz anmeldet (oder möglicherweise anmelden wird) oder das Ziel eines Insolvenzverfahrens wird, oder wenn für ein Eigentum einer Partei Insolvenz angemeldet wird,

b)den Geschäftsbetrieb einstellt (oder mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs droht), oder

c)ähnlichen Ereignissen oder Vorgängen gemäß geltenden Rechts unterliegt.

11.5Im Falle einer Kündigung der Bedingungen stellt ESET ungeachtet des Kündigungsgrunds die Bereitstellung der Dienstleistungen für den Kunden ein, und der Kunde hat keinen weiteren Anspruch auf die Erbringung der Dienstleistungen oder auf die Bestellung anderer Dienstleistungen.

11.6Der Kunde ist berechtigt (nicht verpflichtet), die Bedingungen zu kündigen, indem er das Kündigungsformular ausfüllt, das den Bedingungen im Anhang Nr. 3 beigefügt ist.

11.7Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen Falls der Kunde den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 4 kündigt, wird die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen ebenfalls gekündigt.

11.8Die Parteien haben das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen zu beenden, falls die jeweils andere Partei wesentlich/erheblich gegen die Bedingungen in Bezug auf die spezifische Dienstleistungserbringung verstößt, hauptsächlich gegen die in den Anhängen der Bedingungen genannten Bedingungen, und der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an die jeweilige Partei über den ESET Partner (falls vorhanden) behoben wird. Ungeachtet des Vorstehenden wird der vertragsverletzenden Partei eine zusätzliche Frist von dreißig (30) Tagen eingeräumt, wenn sie nach Treu und Glauben mit der Behebung des wesentlichen Verstoßes begonnen hat und die Behebung nicht innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen in angemessener Weise abgeschlossen werden kann. In solchen Fällen kann die andere Partei die Erbringung der Dienstleistungen nur kündigen, wenn der Fehler nach Ablauf der zusätzlichen Frist von dreißig (30) Tagen nicht behoben wurde.

11.9Bei einer Kündigung der Erbringung der Dienstleistungen

a)muss der Kunde den ESET Partner (falls vorhanden) benachrichtigen, der für die Stornierung der entsprechenden Bestellung im ESET System verantwortlich ist, und

b)ESET informiert den Distributor, indem die entsprechende Bestellung direkt storniert wird, und benachrichtigt den Kunden per E-Mail über die Kündigung der spezifischen Dienstleistungserbringung.

11.10Im Falle der Beendigung der Bereitstellung der Dienstleistung aufgrund (i) eines nicht behobenen Verstoßes von ESET, (ii) einer Änderung der Bedingungen (iii), einer Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen durch ein Ereignis höherer Gewalt, oder (iv) einer Kündigung des Auftragsverarbeitungsvertrags in Anhang A gemäß Art. 5 hat der Kunde ein Anrecht auf Rückerstattung. Falls die Finanztransaktionen zwischen dem Kunden und dem ESET Partner stattgefunden haben, muss der Kunde die Rückerstattung vom ESET Partner einfordern. Diese Bestimmung hat keinen Einfluss auf sonstige Bestimmungen in Bezug auf Rückerstattungen, die der Kunde mit dem ESET Partner separat vereinbart hat. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe der bezahlten Dienstleistungsgebühren für den Zeitraum vom Datum der Kündigungs-E-Mail (Abschnitt 11.9b) bis zum Ende des in der Bestellung festgelegten Lösungspaketzeitraums.

11.11Eine Kündigung der Erbringung der Dienstleistungen führt weder zum Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die der kündigenden Partei gemäß den Bedingungen zustehen, noch beeinträchtigt sie diese in anderer Weise, sofern nicht in den Bedingungen anderweitig festgelegt. Mit der Kündigung oder dem Ablauf dieser Bedingungen enden alle Rechte und Pflichten der Parteien, mit Ausnahme der Verpflichtungen, die ihrer Natur nach oder durch ausdrücklich in den Bedingungen festgelegte Bestimmungen die Kündigung oder den Ablauf des Vertrags überdauern.

12 Spezielle Bedingungen für MSPs

12.1Alle Bestimmungen der Bedingungen in Bezug auf den Kunden gelten entsprechend für den MSP, mit den folgenden Ausnahmen:

12.2Die Abschnitte 4.2, 6.1, 6.2 und 11.11 der Bedingungen gelten nicht.

12.3Ungeachtet der Abschnitte 2.4 und 2.5 der Bedingungen ist der MSP auch berechtigt, den Service über ESET MSP Administrator oder ESET PROTECT Hub zu bestellen, sofern dies zutrifft. In diesen Fällen gelten die Abschnitte 2.4 und 2.5 der Bedingungen nicht. Die Servicebestellung wird entweder sofort bestätigt, oder die Auftragsbestätigung wird über das Benachrichtigungscenter im jeweiligen Konto an den MSP übermittelt. Der Distributor wird ebenfalls über die Bestellung informiert.

12.4Der MSP ist berechtigt, die Nutzung der Dienste für seine Kunden, einschließlich seiner angeschlossenen Unternehmen (soweit zutreffend), als Teil der IT-Dienstleistungen, die der MSP seinen eigenen Kunden zur Verfügung stellt, zu ermöglichen oder zu erlauben.

12.5Um Zweifel auszuräumen:

a)Der MSP darf die Dienstleistungen nicht an Dritte und seine Kunden nur in dem Umfang weiterverkaufen oder bereitstellen, wie im obigen Abschnitt (Abschnitt 12.4) festgelegt ist.

b)Dem MSP ist es untersagt, die Dienstleistungen seinen Kunden gegenüber als ESET Dienstleistungen bereitzustellen und/oder zu kennzeichnen.

c)Dieser Artikel bedeutet weder den Abschluss eines Unterauftragsvertrags zwischen den Parteien noch eine sonstige Ermächtigung zur Erbringung der Dienstleistungen im Namen oder auf Rechnung von ESET.

12.6Die hier genannten Pflichten und Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn sie sowohl vom MSP als auch von dessen Kunden erfüllt werden. Um Zweifel auszuräumen: Der MSP haftet in vollem Umfang auch für die Erfüllung der Verpflichtungen und Voraussetzungen seiner Kunden.

12.7Der MSP erkennt an, dass der Preis der Dienstleistung und die in der Bestellung angegebene Anzahl der gekauften Dienstleistungen (Abschnitt 2.4 der Bedingungen) nur zum Zeitpunkt der Bestellung und der Bestellannahme gültig sind. Aufgrund der Art der Dienstleistungen, die dem MSP bereitgestellt werden, ändern sich diese Daten monatlich auf Basis der tatsächlichen Nutzung der Dienstleistung im jeweiligen Monat. Um Zweifel auszuräumen: Diese Änderung gilt nicht als Änderung der Bestellung (Abschnitt 5.3 der Bedingungen). Diese Bestimmung gilt nicht für die folgenden Dienstleistungen: ESET Deployment and Upgrade Service und ESET HealthCheck Service (Anhang 1 der Bedingungen).

12.8ESET stellt die Dienstleistungen nur für den MSP bereit und ist nicht dazu verpflichtet, die Dienstleistungen oder andere Support-Aktivitäten den Kunden von MSP bereitzustellen. Der MSP haftet in vollem Umfang für die Bereitstellung der Dienstleistungen für dessen Kunden.

12.9Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, behält sich ESET alle Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Dienstleistungsergebnissen vor. ESET gewährt dem MSP zum Zeitpunkt der Übergabe der Dienstleistungsergebnisse eine exklusive und nicht übertragbare Lizenz, die Dienstleistungsergebnisse ausschließlich für interne Geschäftszwecke des MSP zu nutzen, hauptsächlich zur Bereitstellung der Dienstleistungen für die Kunden des MSP. ESET schützt die für den MSP erstellten Dienstleistungsergebnisse und gibt sie nicht an Dritte weiter.

12.10Die Lizenz gemäß dem vorstehenden Satz wird für die Geltungsdauer der geistigen Eigentumsrechte von ESET an den Dienstleistungsergebnissen gewährt. Der MSP ist nicht berechtigt, die Dienstleistungen (oder Teile davon), die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, zu ändern oder zu modifizieren oder sie an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen. Zur Vermeidung von Zweifeln stellt die Nutzung der Dienstleistungsergebnisse für andere als die hierin genannten Zwecke eine wesentliche/erhebliche Verletzung der Bedingungen dar. Die Nutzung der Dienstleistungen für andere als die in diesem Abschnitt genannten Zwecke darf nur auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien oder der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ESET erfolgen. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts auch nach Beendigung der Leistungserbringung im Rahmen dieser Bedingungen gültig bleiben.

12.11Der MSP verpflichtet sich hiermit, ESET, seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, unabhängigen Auftragnehmer und Partner von allen Klagen, Ansprüchen, Verfahren, Forderungen und Klagen (einschließlich Gerichtskosten, angemessenen Anwaltskosten und anderen Ausgaben) freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden des MSP ergeben oder daraus resultieren.

12.12Beide Parteien haben das Recht, die Bereitstellung der Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen durch Zusendung der Kündigung zu beenden. Die Kündigung gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Partei über den Distributor zugestellt wurde. Diese Bestimmung gilt nicht für die folgenden Dienstleistungen: ESET Deployment and Upgrade Service und ESET HealthCheck Service (Anhang 1 der Bedingungen).

12.13Bei Bestellung der Services gemäß Abschnitt 12.3 der Bedingungen hat der MSP das Recht, die Bereitstellung der Services ohne Angabe von Gründen direkt in ESET MSP Administrator oder ESET PROTECT Hub zu beenden. Diese Beendigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

13 Schlussbestimmungen

13.1Übergangsbestimmungen Diese Bedingungen gelten auch für alle aktiven Beziehungen zwischen dem Kunden und ESET, die gemäß den vorherigen, nach wie vor gültigen und wirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von professionellen Dienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen („vorherige Bedingungen“) abgeschlossen wurden. Alle bestellten Dienstleistungen sowie alle Bedingungen, die in den Bestellungen gemäß den vorherigen Bedingungen angegeben sind, behalten ihre Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten für die jeweiligen Bestellungen entsprechend.

13.2Die Anforderungen an die Informationssicherheit und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen durch ESET als Auftragsverarbeiter werden in einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag in Anhang A geregelt.

13.3Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren und zusätzlichen Kommunikationen und Absprachen, einschließlich aller Marketingmaterialien, Angebotsanfragen, Fragebögen oder Berichte. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser Bedingungen gilt als Verzicht auf eine der Bestimmungen dieser Bedingungen.

13.4Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen und den Anhängen der Bedingungen hat der jeweilige Anhang Vorrang.

13.5Die Parteien erklären ausdrücklich, dass keine gegenwärtigen oder zukünftigen Dokumente, in denen der Kunde die Einkaufsbedingungen festlegt, in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen angewendet werden. Beide Parteien erklären sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Dokumente gegenüber ESET nicht zur Anwendung kommen, selbst wenn ESET ihre Anwendung nicht ausdrücklich ganz oder teilweise abgelehnt oder beanstandet hat.

13.6ESET kann diese Bedingungen zu gegebener Zeit einseitig ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen geltender Gesetze, Normen von ESET oder zum Zwecke der Verbesserung von Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Dienstleistungen erforderlich ist. In solchen Fällen ist ESET verpflichtet, den Kunden per E-Mail (an die im entsprechenden Konto angegebene oder ESET später mitgeteilte E-Mail-Adresse) zu benachrichtigen und die Information auf einer speziellen Website zu veröffentlichen. Bei Änderungen an wesentlichen oder erheblichen Bestimmungen der Bedingungen (z. B. neue Verpflichtungen oder Voraussetzungen für den Kunden, Änderung der Bedingungen zur Kündigung der Bedingungen oder der Erbringung von Dienstleistungen, Änderung der Gerichtsbarkeit usw.), hat der Kunde das Recht, die Bedingungen innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über deren Änderung zu kündigen. Dieses Recht gilt nicht, wenn sich die Änderung der Bedingungen auf die Beschreibung der vom Kunden nicht bestellten Dienstleistungen oder die Aufnahme einer neuen Dienstleistung in die Anhänge bezieht. Lehnt der Kunde die geplante Änderung nicht innerhalb dieser Frist ab, so gilt sie als angenommen und tritt zu dem in der neuen Fassung der Bedingungen angegebenen Datum in Kraft. Der Kunde ist verpflichtet, die Kontaktdetails zu aktualisieren und ESET unverzüglich zu über alle Änderungen zu informieren und autorisiert ESET daher, die aktualisierten Bedingungen an die zuletzt angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) zu schicken. ESET haftet nicht, falls der Kunde die aktualisierten Bedingungen nicht erhält, weil versäumt wurde, die Kontaktdetails des Kunden bei ESET zu aktualisieren.

13.7Die Bedingungen werden in Bezug auf den Distributor der Dienstleistung (der Distributor wird in der Bestellannahme angegeben) wie folgt ausgelegt und geregelt:

a)Wenn ESET SOFTWARE UK LIMITED als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist, gelten England und Wales als Gerichtsstand ohne Berücksichtigung von in Konflikt stehenden gesetzlichen Bestimmungen.

b)Wenn ESET, LLC. oder ESET Canada Inc. als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist, gilt Kalifornien, USA als Gerichtsstand, und zwar so, als ob die Dienstleistung vollständig dort erbracht worden wäre und ohne Berücksichtigung von in Konflikt stehenden gesetzlichen Bestimmungen.

c)Wenn Canon Marketing Japan, Inc. als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist, gilt Japan als Gerichtsstand unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

d)Wenn keiner der vorherigen Punkte zutrifft, gelten die Gesetze der Slowakischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Der oben genannte Gerichtsstand ist auch auf alle außervertraglichen Verpflichtungen anwendbar, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen zustande kommen können. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung der UN-Konvention über Verträge für den internationalen Warenkauf für die Auslegung und Durchsetzung der Bedingungen ab.

13.8Alle Streitpunkte und Unstimmigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder in Zusammenhang mit den Bedingungen ergeben, inklusive aller Verletzungen, Kündigungen, Stornierungen oder Gültigkeitsfragen der Bedingungen („Streitfall“) werden gemäß den Bestimmungen in diesem Abschnitt geregelt. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten durch beidseitige Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen, um die Streitigkeit ohne externe Schiedsstelle zu regeln. Im Fall einer Streitigkeit ist die entsprechende Partei verpflichtet, die jeweils andere Partei schriftlich über die Streitigkeit zu benachrichtigen, inklusive Umfang der Streitigkeit und eines vorgeschlagenen Zeitpunkts für die Verhandlungen. Wenn die Parteien die Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung ohne externe Schiedsstelle beilegen können (etwa, wenn die benachrichtigte Partei nicht an beidseitigen Verhandlungen teilnimmt), kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Alle Streitigkeiten werden letztendlich gemäß den Regeln der internationalen Handelskammer („IHK“) am unten genannten Ort geregelt, indem einer oder mehrere Schlichter gemäß den genannten Regeln eingesetzt werden. Keine der Zuschläge oder Bestimmungen aus der Schlichtung dürfen veröffentlicht werden. Die Bestimmungen für Notfallschlichter (Emergency Arbitrator Provisions) werden nicht angewendet. Die Parteien vereinbaren, dass die Streitigkeit letztendlich durch einen Schlichter beigelegt wird, falls der Streitwert bis zu einer (1) Million EUR beträgt, und durch drei (3) Schlichter für höhere Werte. Die Schlichtung erfolgt in englischer Sprache. Der Gerichtsstand der Schlichtung wird gemäß Abschnitt 13.7 der Bedingungen festgelegt, und der Ort der Schlichtung ist:

a)ICC Japan in Tokyo, falls Canon Marketing Japan, Inc. als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist,

b)ICC United States in New York, falls ESET, LLC. oder ESET Canada Inc. als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist,

c)ICC United Kingdom in London, falls ESET SOFTWARE UK LIMITED als Distributor für die Dienstleistungen genannt ist, und

d)ICC Austria in Wien für alle anderen als die oben genannten Fälle.

13.9Sofern nicht ausdrücklich in den Bedingungen festgelegt, hat keine der Parteien das Recht, ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, abzutreten, zu lizenzieren oder unterzulizenzieren. Jede versuchte Abtretung, Lizensierung oder Unterlizenzierung ohne diese Zustimmung ist nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden sind beide Parteien berechtigt, diese Bedingungen im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, einer Konsolidierung, einer Fusion oder einer Veräußerung ihres gesamten Vermögens oder Aktienkapitals abzutreten.

13.10Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13.11Diese Bedingungen wurden von den Parteien in englischer Sprache ausgeführt. Sofern eine Übersetzung der Bedingungen aus Gründen der Annehmlichkeit oder zu einem anderen Zweck erstellt wird, sind die Bestimmungen der englischsprachigen Version dieser Bedingungen maßgebend.

Hinweis für den Kunden:

Wenn Sie während des Verkaufsprozesses nicht über diese Bedingungen informiert wurden und diese Bedingungen nicht als bindend akzeptieren, haben Sie das Recht, die Bestellung der Dienstleistungen zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten (siehe Absatz 11.10 der Bedingungen).

Anhänge:

Anhang 1 – Spezifikation der ESET Professional Services

Anhang 2 – Spezifikation der Sicherheitsdienstleistungen von ESET

Anhang 3 – Kündigungsformular

Anhang 4 – Auftragsverarbeitungsvertrag