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Standardvertragsklauseln

  1. Dieser Anhang zu den Standardvertragsklauseln (2021/914/EU) („Anhang“) ist ein untrennbarer Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von professionellen Dienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen (die „Bedingungen“), gemäß denen ESET dem Kunden professionelle Dienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen („Dienstleistungen“) bereitstellt und die sich auf diesen Anhang beziehen.
  2. Dieser Anhang gilt für den Fall, dass die Parteien verpflichtet sind, Standardvertragsklauseln abzuschließen, die von der EU-Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr angenommen wurden, zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“) und soweit es zu einer Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder eines Landes kommt, das durch die Entscheidung der europäischen Kommission als sicher eingestuft wurde, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
  3. Sofern nicht in einer Bestimmung dieses Anhangs anderweitig festgelegt, entspricht die Bedeutung aller hierin enthaltenen großgeschriebenen Begriffe der jeweiligen Definition in den Bedingungen und ihrem Anhang A – Auftragsverarbeitungsvertrag („Vereinbarung“).
  4. ESET behält sich das Recht vor, diesen Anhang von Zeit zu Zeit einseitig zu ändern, wenn eine solche Änderung aufgrund von Änderungen der geltenden Gesetze oder einer Entscheidung der europäischen Kommission über Standardvertragsklauseln erforderlich ist, etwa wenn neue Standarddatenschutzklauseln von der europäischen Kommission in Übereinstimmung mit der DSGVO eingeführt werden. In solchen Fällen ist ESET verpflichtet, dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen dieses Anhangs eine E-Mail-Benachrichtigung zu senden und diese auf einer speziellen Website zu veröffentlichen. Außerdem kann ESET diesen Anhang einseitig unter den gleichen Vorgaben ändern, die auch für einseitige Änderungen der Bedingungen in den entsprechenden Bestimmungen gelten.
  5. Durch die Annahme der Bedingungen akzeptieren ESET und der Kunde diesen Anhang als bindend, der die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (2021/914/EU) („Standardvertragsklauseln“) in die Bedingungen einbezieht, ohne dass diese weiter ausgeführt werden müssen. Bei einem Widerspruch zwischen diesem Anhang und den Bedingungen haben die Bestimmungen dieses Anhangs Vorrang.
  6. Die Parteien der Bedingungen haben sich hiermit auf folgende Punkte in Bezug auf die Standardvertragsklauseln geeinigt:
  1. Klausel 11 – Rechtsbehelf – Der optionale Absatz wird nicht aufgenommen.
  2. Klausel 17 – Geltendes Recht – Der Anhang unterliegt dem slowakischen Recht.
  3. Klausel 18 – Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit – Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Anhang ergeben, werden vor den Gerichten der Slowakischen Republik verhandelt.

ANHANG Nr. 1 zum Anhang

A. Liste der Vertragsparteien

Datenexporteur – Der Datenexporteur ist ESET, wie in den Bedingungen festgelegt.

Datenimporteur – Der Datenimporteur ist der Kunde (und ggf. dessen verbundene Unternehmen), wie in den Bedingungen festgelegt.

B. BESCHREIBUNG DER DATENÜBERMITTLUNG

Kategorien betroffener Personen

Der Datenimporteur als Verantwortlicher kann sich Basis der Vereinbarung im Kontext der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen der Verarbeitung personenbezogener Daten einer betroffenen Person unterwerfen. Diese personenbezogenen Daten beziehen sich hauptsächlich auf autorisierte Benutzer der Geräte des Datenimporteurs und/oder Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Datenimporteurs (und ggf. dessen verbundenen Unternehmen). Außerdem kann es sich um Personen handeln, deren Daten vom Datenimporteur oder auf dessen Geräten verarbeitet und dem Datenexporteur für die Erbringung von Dienstleistungen bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden.

Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten:

Die zur Erbringung von Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen alle personenbezogenen Daten, die der Datenimporteur bei der Erbringung von Dienstleistungen nach eigenem Ermessen verfügbar macht, insbesondere alle personenbezogenen Daten, die in Supportanfragen oder bei der Bearbeitung von Dienstleistungsanfragen übermittelt werden, sowie alle personenbezogenen Daten, die dem Datenimporteur zugänglich oder verfügbar gemacht werden, wenn der Datenimporteur bei der Erbringung von Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft Zugang zu dessen Produkten oder Geräten gewährt.

Besondere Datenkategorien

Der Datenimporteur kann als Verantwortlicher auf der Grundlage der Vereinbarung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen besondere Datenkategorien übermitteln, deren Umfang vom Datenexporteur nach eigenem Ermessen bestimmt und kontrolliert wird.

Häufigkeit der Übermittlung: Fortlaufend

Art der Verarbeitung: Automatisiert

Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung: Bereitstellung der Dienstleistung, wie in den Anhängen der Bedingungen definiert.

Aufbewahrungsdauer der personenbezogenen Daten: Wie in der Vereinbarung definiert.