URL-Adressverwaltung

Mit der URL-Adressverwaltung können Sie festlegen, welche HTTP-Adressen blockiert, zugelassen oder von der Prüfung ausgeschlossen werden sollen. Der Zugriff auf Websites in der Liste der blockierten Adressen ist nur dann möglich, wenn diese sich auch in der Liste der zulässigen Adressen befinden. Websites, die in der Liste der von der Prüfung ausgenommenen Adressen aufgeführt sind, werden vor dem Zugriff nicht auf Schadcode gescannt. Wenn neben HTTP-Webseiten auch HTTPS-Adressen gefiltert werden sollen, müssen Sie die Option SSL/TLS-Protokollfilterung aktivieren. Andernfalls werden nur die Domänen besuchter HTTPS-Sites hinzugefügt, jedoch nicht die kompletten URLs.

Eine Liste blockierter Adressen kann Adressen aus einer externen öffentlichen Negativliste und eine zweite Ihre eigene Negativliste enthalten. Auf diese Weise können Sie die externe Liste einfacher aktualisieren, während Ihre Liste intakt bleibt.

Klicken Sie auf Bearbeiten, um eine neue Adressliste zu den vordefinierten Listen hinzuzufügen. Dies ist hilfreich, wenn Sie verschiedene Gruppen und Adressen auf logische Art und Weise aufteilen möchten. Standardmäßig stehen die drei folgenden Listen zur Verfügung:

Liste von der Prüfung ausgeschlossener Adressen - Für die Adressen in dieser Liste wird keine Prüfung auf Schadcode ausgeführt.

Liste zugelassener Adressen - Wenn die Option Nur Zugriff auf HTTP-Adressen aus der Liste zulässiger Adressen erlauben aktiviert ist und die Liste blockierter Adressen ein Sternchen (*) enthält, darf der Benutzer nur auf Adressen in dieser Liste zugreifen. Die Adressen in der Liste sind zugelassen, auch wenn Sie ebenfalls in der Liste blockierter Adressen enthalten sind.

Liste blockierter Adressen - Auf die in dieser Liste genannten Adressen kann der Benutzer nicht zugreifen, es sei denn, die Adressen sind auch in der Liste zugelassener Adressen enthalten.

address_list_types

Sie können eine neue URL-Adresse zur Liste hinzufügen. Geben Sie mehrere Werte mit einem Trennzeichen ein. Klicken Sie auf Bearbeiten, um eine vorhandene Adresse in der Liste zu bearbeiten, oder auf Löschen, um sie zu löschen. Die Löschfunktion ist nur für die mit der Funktion Hinzufügen erstellten Adressen möglich, nicht für importierte Adressen.

In allen Listen können Sie die Platzhalterzeichen * (Sternchen) und ? (Fragezeichen) verwenden. Das Sternchen ersetzt eine beliebige Zahl oder ein beliebiges Zeichen, das Fragezeichen ein beliebiges Zeichen. Die Liste der ausgeschlossenen Adressen sollten Sie mit Bedacht zusammenstellen. Geben Sie ausschließlich vertrauenswürdige und sichere Adressen an. Achten Sie darauf, dass die Zeichen „*“ und „?“ korrekt verwendet werden.


HINWEIS

Wenn alle HTTP-Adressen außer denen in der aktiven Liste zugelassener Adressen blockiert werden sollen, fügen Sie der aktiven Liste blockierter Adressen ein Sternchen (*) hinzu.