ESET Online-Hilfe

Suche Deutsch
Wählen Sie ein Thema aus

Erweiterte Einstellungen für den geschützten Browser

Sie können diese Funktion unter Erweiterte Einstellungen (F5) > Web und E-Mail > Geschützter Browser einrichten.

icon_section Einfach

Geschützten Browser aktivieren – Wenn Sie das aktivieren, wird die Liste geschützter Websites aktiviert, und Sie können das Fenster Geschützte Websites öffnen.

Weiterleitung von Websites

Weiterleitung für geschützte Websites aktivieren – Mit dieser Option werden Websites aus der Liste der geschützten Websites und der internen Internetbankingliste an den gesicherten Browser umgeleitet.

Geschützte Websites – Eine Liste von Websites, für die Sie auswählen können, ob der normale oder der gesicherte Browser verwendet werden soll. Das ESET-Logo wird während der gesicherten Browsersitzung um Ihren Browser herum angezeigt.

Online-Banking- und Bezahlwebsites – Standardmäßig deaktiviert. Zusätzlich zur Liste der geschützten Websites werden Websites aus der internen ESET-Liste an den von ESET geschützten Browser weitergeleitet. Die von ESET identifizierten Websites werden regelmäßig aktualisiert.

Gesicherter Browser

Erweiterten Arbeitsspeicherschutz – Diese Option schützt den Arbeitsspeicher des gesicherten Browsers vor dem Zugriff durch andere Prozesse.

Tastaturschutz – Mit dieser Option werden die Tastatureingaben im gesicherten Browser vor anderen Anwendungen verborgen. Um den Schutz vor Keyloggern zu verbessern.

Grüner Browserrahmen – Wenn Sie diese Einstellung deaktivieren, wird der grüne Rahmen um das Browserfenster und die entsprechende Benachrichtigung beim Browserstart kurz angezeigt und anschließend ausgeblendet. Der grüne Rahmen weist darauf hin, dass Ihr Browser vollständig geschützt ist.

Interaktive Warnungen für den geschützten Browser konfigurieren – Öffnet das Fenster Interaktive Warnungen.


note

In manchen Fällen wird eine bestimmte interaktive Warnung nur angezeigt, wenn beim Starten des geschützten Browsers ein Fehler auftritt. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Interaktive Warnungen.