URL-Listen
Im Bereich URL-Listen können Sie HTTP-Adressen angeben, die gesperrt, zugelassen oder von der Prüfung ausgeschlossen werden sollen. Auf Websites in der Liste der gesperrten Adressen kann nicht zugegriffen werden. Auf Websites in der Liste der ausgeschlossenen Adressen kann zugegriffen werden, ohne dass diese auf Schadcode überprüft werden.
Wenn Sie nur die unter Zugelassene URL aufgeführten URL-Adressen zulassen möchten, wählen Sie die Option URL-Zugriff einschränken.
Um eine Liste zu aktivieren, markieren Sie Aktiviert neben dem Listennamen. Wenn Sie benachrichtigt werden möchten, wenn Sie eine Adresse aus der gegenwärtigen Liste eingeben, wählen Sie die Option Hinweise anzeigen.
In allen Listen können die Platzhalterzeichen * (Sternchen) und ? (Fragezeichen) verwendet werden. Das Sternchen steht für eine beliebige Zeichenfolge, das Fragezeichen für ein beliebiges Zeichen. Die Liste der ausgeschlossenen Adressen sollten Sie mit Bedacht zusammenstellen. Geben Sie ausschließlich vertrauenswürdige und sichere Adressen an. Achten Sie außerdem darauf, dass die Zeichen „*“ und „?“ korrekt verwendet werden.