Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
WICHTIG: Vor dem Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden des Produkts lesen Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen ESET, spol. s r. o., mit Sitz in Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slovak Republic, Handelsregistereintrag 3586/B in der Rubrik Sro beim Amtsgericht Bratislava I, Firmennummer 31333532, (im Folgenden "ESET" oder "Anbieter") und Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person ("Sie" oder der "Endbenutzer"), berechtigt Sie zur Nutzung der in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierten Software. Die in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierte Software darf unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen auf einem Datenträger gespeichert, per E-Mail versendet, aus dem Internet oder von Servern des Anbieters heruntergeladen oder auf andere Weise beschafft werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN KAUFVERTRAG, SONDERN EINE VEREINBARUNG ÜBER DIE RECHTE DES ENDBENUTZERS. Der Anbieter bleibt Eigentümer des Exemplars der Software und, soweit vorhanden, des physischen Mediums, auf dem die Software für den Verkauf vorliegt, sowie aller Kopien der Software, zu deren Erstellung der Endbenutzer unter den Bedingungen dieser Vereinbarung berechtigt ist.
Durch Klicken auf die Schaltfläche "Ich stimme zu" oder "Ich stimme zu...“ beim Installieren, Herunterladen, Kopieren oder Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie auf die Schaltfläche "Ablehnen" oder "Ich stimme nicht zu". Brechen Sie den Download oder die Installation der Software ab, vernichten oder geben Sie die Software, das Installationsmedium, die zugehörige Dokumentation und den Erwerbsnachweis an den Anbieter oder an dem Ort, an dem Sie die Software erworben haben, zurück.
MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ZEIGEN SIE AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ZUGESTIMMT HABEN.
1. Software. Mit "Software" wird in dieser Vereinbarung bezeichnet: (i) das mit dieser Vereinbarung ausgelieferte Computerprogramm und all dessen Komponenten; (ii) alle Inhalte der Disks, CD-ROMs, DVDs, E-Mails und Anlagen oder sonstiger Medien, denen diese Vereinbarung beigefügt ist, einschließlich der Objektcodeform der Software, die auf einem Datenträger, in einer E-Mail oder durch Herunterladen im Internet bereitgestellt wurde; (iii) alle verwandten erklärenden Schriftdokumente und andere Dokumentationen in Bezug auf die Software, insbesondere Beschreibungen der Software und ihrer Spezifikationen, jede Beschreibung der Softwareeigenschaften oder -funktionen, Beschreibungen der Betriebsumgebung, in der die Software verwendet wird, Anweisungen zu Installation und zum Einsatz der Software ("Dokumentation"); (iv) Kopien der Software, Patches für mögliche Softwarefehler, Hinzufügungen zur Software, Erweiterungen der Software, geänderte Versionen und Aktualisierungen der Softwarebestandteile, sofern zutreffend, deren Nutzung der Anbieter gemäß Artikel 3 dieser Vereinbarung gewährt. Die Software wird ausschließlich in Form von ausführbarem Objektcode ausgeliefert.
2. Installation, Computer und ein Lizenzschlüssel. Die auf einem Datenträger bereitgestellte, per E-Mail verschickte, aus dem Internet oder von den Servern des Anbieters heruntergeladene oder auf anderem Weg beschaffte Software muss installiert werden. Sie müssen die Software auf einem korrekt konfigurierten Computer installieren, der die in der Dokumentation genannten Mindestvoraussetzungen erfüllt. Die Installationsmethode ist in der Dokumentation beschrieben. Auf dem Computer, auf dem Sie die Software installieren, darf kein Computerprogramm und keine Hardware vorhanden sein, die sich negativ auf die Software auswirken könnte. Die Bezeichnung "Computer" erstreckt sich auf Hardware inklusive, jedoch nicht ausschließlich, Personal Computer, Laptops, Arbeitsstationen, Palmtop-Computer, Smartphones, tragbare elektronische Geräte oder andere elektronische Geräte, für die die Software entwickelt wurde und auf denen die Software installiert und/oder eingesetzt wird. Der Begriff "Lizenzschlüssel" bezeichnet die eindeutige Abfolge von Symbolen, Buchstaben und Zahlen, die dem Endbenutzer bereitgestellt wird, um die legale Nutzung der Software in der jeweiligen Version bzw. die Verlängerung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen.
3. Lizenz. Unter der Voraussetzung, dass Sie dieser Vereinbarung zugestimmt haben und sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen einhalten, gewährt Ihnen der Anbieter die folgenden Rechte (die "Lizenz"):
a) Installation und Nutzung. Sie erhalten das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software auf der Festplatte eines Computers oder einem ähnlichen Medium zur dauerhaften Datenspeicherung zu installieren, die Software im Arbeitsspeicher eines Computers zu speichern und die Software auf Computern zu implementieren, zu speichern und anzuzeigen.
b) Anzahl der Lizenzen. Das Nutzungsrecht für die Software ist durch die Anzahl der Endbenutzer beschränkt. Ein Endbenutzer bezieht sich auf die Installation der Software auf einem Computersystem.
c) Business Edition. Für die Verwendung der Software auf E-Mail-Servern, E-Mail-Relays, E-Mail- oder Internet-Gateways ist die Business Edition der Software erforderlich.
d) Laufzeit der Lizenz. Ihr Nutzungsrecht für die Software ist zeitlich beschränkt.
e) OEM-Software. OEM-Software darf ausschließlich auf dem Computer genutzt werden, mit dem Sie sie erhalten haben. Eine Übertragung auf einen anderen Computer ist nicht gestattet.
f) Nicht für den Wiederverkauf bestimmte Software und Testversionen. Nicht für den Wiederverkauf („not for resale“, NFR) oder als Testversion bereitgestellte Software darf nicht veräußert, sondern ausschließlich zum Vorführen oder Testen der Softwarefunktionen verwendet werden.
4. Ablauf und Kündigung der Lizenz. Die Lizenz läuft automatisch zum Ende des jeweiligen Lizenzzeitraums aus. Sollten Sie eine Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzen, ist der Anbieter berechtigt, diese außerordentlich zu kündigen und, ggf. auf dem Rechtsweg, etwaige weitere Ansprüche geltend zu machen. Bei Ablauf oder Kündigung der Lizenz müssen Sie die Software und ggf. alle Sicherungskopien sofort löschen, zerstören oder auf eigene Kosten an ESET oder das Geschäft zurückgeben, in dem Sie die Software erworben haben. Nach Ablauf oder Kündigung der Lizenz ist der Anbieter berechtigt, das Recht des Endbenutzers zur Nutzung der Softwarefunktionen zurückzuziehen, für die eine Verbindung zu Servern des Anbieters oder zu Servern von Drittanbietern erforderlich ist.
5. Ausübung der Rechte des Endbenutzers. Sie müssen Ihre Rechte als Endbenutzer selbst oder gegebenenfalls über Ihre Angestellten ausüben. Sie dürfen die Software ausschließlich zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit und zum Schutz der Computer verwenden, für die Sie eine Lizenz erworben haben.
6. Beschränkungen der Rechte. Es ist untersagt, die Software zu kopieren, zu verbreiten oder aufzuteilen. Außerdem dürfen keine abgeleiteten Versionen erstellt werden. Für die Nutzung der Software gelten die folgenden Einschränkungen:
(a) Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Medium zur dauerhaften Speicherung als Sicherungskopie erstellen, vorausgesetzt die Sicherungskopien werden nicht auf einem anderen Computer installiert oder verwendet. Das Erstellen jeder weiteren Kopie der Software verstößt gegen diese Vereinbarung.
(b) Jegliche von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichende Nutzung, Modifikation, Übersetzung oder Reproduktion der Software sowie die Einräumung von Rechten zur Nutzung der Software oder von Kopien der Software ist untersagt.
(c) Die Software darf nicht an andere Personen verkauft, sublizenziert oder vermietet werden. Ebenso darf die Software nicht von einer anderen Person gemietet, einer anderen Person ausgeliehen oder zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
(d) Der Quellcode der Software darf nicht durch Reverse-Engineering analysiert, dekompiliert oder disassembliert oder auf andere Weise beschafft werden, soweit eine solche Beschränkung nicht ausdrücklich gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
(e) Sie verpflichten sich, die Software nur in Übereinstimmung mit allen am Verwendungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden, insbesondere gemäß den Beschränkungen, die sich aus dem Urheberrecht und anderen Rechten an geistigem Eigentum ergeben.
(f) Sie verpflichten sich, die Software und ihre Funktionen nur so zu nutzen, dass der Zugriff anderer Endbenutzer auf die betreffenden Dienste nicht eingeschränkt wird. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang gegenüber einzelnen Endbenutzern einzuschränken, damit die Dienste von möglichst vielen Endbenutzern verwendet werden können. Dies kann auch bedeuten, dass die Nutzung beliebiger Softwarefunktionen vollständig gesperrt wird und dass Daten sowie Informationen im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen der Software von den Servern des Anbieters bzw. Dritter gelöscht werden.
(g) Sie verpflichten sich hiermit, keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Lizenzschlüssel auszuführen, die den Bestimmungen dieser Vereinbarung widersprechen oder die dazu führen, dass der Lizenzschlüssel an unbefugte Personen weitergegeben wird, z. B. durch die Übertragung von benutzten oder nicht benutzten Lizenzschlüsseln in jeglicher Form oder die nicht autorisierte Verteilung von duplizierten oder generierten Lizenzschlüsseln oder die Nutzung der Software im Zusammenhang mit einem Lizenzschlüssel, der aus einer anderen Quelle als direkt vom Anbieter beschafft wurde.
7. Urheberrecht. Die Software und alle Rechte einschließlich des Rechtstitels und der geistigen Eigentumsrechte daran sind Eigentum von ESET und/oder seiner Lizenzgeber. Sie unterliegen dem Schutz der Bestimmungen internationaler Abkommen und aller sonstigen geltenden Gesetze des Landes, in dem die Software verwendet wird. Die Struktur, die Aufteilung und der Code der Software sind Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von ESET und/oder seiner Lizenzgeber. Die Software darf nicht kopiert werden, wobei lediglich die in Abschnitt 6(a) angegebene Ausnahme gilt. Alle gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Kopien müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentümerhinweise wie die ursprüngliche Software enthalten. Wenn Sie in Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung Quellcode durch Reverse-Engineering analysieren, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, sich den Quellcode auf andere Weise zu beschaffen, gehen automatisch sämtliche dadurch gewonnenen Informationen unwiderruflich und unmittelbar in das Eigentum des Anbieters über. Weiterhin ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, etwaige weitere Ansprüche aus Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung geltend zu machen.
8. Rechtevorbehalt. Mit Ausnahme der Rechte, die Ihnen als Endbenutzer der Software in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, behält sich der Anbieter alle Rechte an der Software vor.
9. Versionen in verschiedenen Sprachen/auf mehreren Datenträgern, mehrere Exemplare. Wenn die Software mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützt, oder wenn Sie mehrere Exemplare der Software erhalten haben, darf die Software nur auf derjenigen Anzahl von Computern und nur in den Versionen verwendet werden, für die Sie eine Lizenz erworben haben. Es dürfen keine Versionen oder Kopien der Software, die von Ihnen nicht verwendet werden, an andere Personen verkauft, vermietet, sublizenziert, verliehen oder auf diese übertragen werden.
10. Beginn und Gültigkeitsdauer der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie sich mit ihren Bestimmungen einverstanden erklären. Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien und, falls vorhanden, alle vom Anbieter oder seinen Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten zugehörigen Materialien dauerhaft löschen, sie zerstören bzw. auf eigene Kosten zurückgeben. Unabhängig von der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung und der Art und Weise ihres Ablaufs bzw. ihrer Kündigung behalten die Bestimmungen der Abschnitte 7, 8, 11, 13, 19 und 21 auf unbegrenzte Zeit ihre Gültigkeit.
11. AUSDRÜCKLICHE ERKLÄRUNGEN DES ENDBENUTZERS. ALS ENDBENUTZER ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE IM JEWEILIGEN IST-ZUSTAND UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT WIRD, SOWEIT DIES IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG IST. WEDER DER ANBIETER NOCH SEINE LIZENZGEBER ODER DIE RECHTEINHABER GEWÄHREN AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON PATENTEN, URHEBER- UND MARKENRECHTEN ODER SONSTIGEN RECHTEN DRITTER. ES BESTEHT VON SEITEN DES ANBIETERS ODER DRITTER KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE STÖRUNGS- UND FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WIRD. SIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE VERANTWORTUNG UND DAS VOLLE RISIKO HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER SOFTWARE ZUM ERREICHEN DER VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE SOWIE FÜR INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE UND DEN MIT DIESER ERZIELTEN ERGEBNISSEN.
12.Keine weiteren Verpflichtungen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für den Anbieter und seine Lizenzgeber keine weiteren Verpflichtungen außer den explizit aufgeführten.
13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN DER ANBIETER, SEINE ANGESTELLTEN UND SEINE LIZENZGEBER KEINERLEI HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, ERTRÄGE ODER VERKÄUFE. VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND AUSSERDEM DATENVERLUSTE, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZTEILE ODER DIENSTE, SACH- UND PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DER VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN SOWIE JEGLICHE ANDERE NEBEN-, VERMÖGENS- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE INFOLGE DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN. DA IN BESTIMMTEN LÄNDERN UND UNTER BESTIMMTEN GESETZEN EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ZULÄSSIG IST, EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG JEDOCH MÖGLICH, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES ANBIETERS, SEINER ANGESTELLTEN UND LIZENZGEBER AUF DEN FÜR DIE LIZENZ ENTRICHTETEN PREIS.
14. Gesetzlich verankerte Verbraucherrechte haben im Konfliktfall Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
15. Technischer Support. ESET bzw. die von ESET beauftragten Dritten erbringen jeglichen technischen Support ausschließlich nach eigenem Ermessen und ohne diesbezügliche Zusicherungen oder Gewährleistungen. Endbenutzer sind verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Supportleistungen eine Sicherungskopie aller vorhandenen Daten, Softwareanwendungen und sonstigen Programme zu erstellen. ESET bzw. die von ESET beauftragten Dritten übernehmen keinerlei Haftung für Datenverluste, Sach- und Vermögensschäden (insb. Schäden an Software und Hardware) oder entgangene Gewinne infolge der Erbringung von Supportleistungen. ESET bzw. die von ESET beauftragten Dritten sichern nicht zu, dass ein bestimmtes Problem auf dem Wege des technischen Support gelöst werden kann, und behalten sich das Recht vor, die Arbeit an einem Problem ggf. einzustellen. ESET behält sich das Recht vor, die Erbringung von Supportleistungen nach eigenem Ermessen vorübergehend auszusetzen, ganz einzustellen oder im konkreten Einzelfall abzulehnen. Für die Bereitstellung des technischen Supports sind unter Umständen Lizenzinformationen, Informationen und andere Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie erforderlich.
16. Übertragung der Lizenz. Die Software darf von einem Computersystem auf ein anderes übertragen werden, sofern dabei nicht gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen wird. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig geregelt, ist es dem Endbenutzer gestattet, die Lizenz und alle Rechte aus dieser Vereinbarung an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, sofern der Anbieter dem zustimmt und die folgenden Voraussetzungen beachtet werden: (i) Der ursprüngliche Endbenutzer darf keine Kopien der Software zurückbehalten. (ii) Die Übertragung der Rechte muss direkt erfolgen, d. h. vom ursprünglichen Endbenutzer an den neuen Endbenutzer. (iii) Der neue Endbenutzer muss sämtliche Rechte und Pflichten des ursprünglichen Endbenutzers aus dieser Vereinbarung übernehmen. (iv) Der ursprüngliche Endbenutzer muss dem neuen Endbenutzer einen der in Abschnitt 17 genannten Nachweise für die Gültigkeit des Softwarelizenz übereignen.
17.Gültigkeitsnachweis für die Softwarelizenz. Der Endbenutzer kann seine Nutzungsrechte an der Software auf eine der folgenden Arten nachweisen: (i) über ein Lizenzzertifikat, das vom Anbieter oder einem von diesem beauftragten Dritten ausgestellt wurde; (ii) über eine schriftliche Lizenzvereinbarung, falls abgeschlossen; (iii) durch Vorlage einer E-Mail des Anbieters mit den Lizenzdaten (Benutzername und Passwort). Zur Überprüfung der Echtheit der Software sind unter Umständen Lizenzinformationen und Identifikationsdaten des Endbenutzers gemäß der Datenschutzrichtlinie erforderlich.
18. Lizenzvergabe an Behörden und die US-Regierung. Für die Lizenzvergabe an Behörden, insbesondere an Stellen der US-Regierung, gelten ausschließlich die in dieser Vereinbarung beschriebenen Lizenzrechte und Einschränkungen.
19. Einhaltung von Handelskontrollen.
(a) Sie werden die Software nicht direkt oder indirekt an andere Personen exportieren, reexportieren, übertragen oder auf andere Arten verfügbar machen, auf eine Art verwenden oder sich an Handlungen beteiligen, die zu einer Verletzung der Handelskontrollgesetze durch oder zu sonstigen negativen Folgen für ESET oder eines der übergeordneten Unternehmen, die Tochtergesellschaften von ESET oder die Tochtergesellschaften der übergeordneten Unternehmen sowie die Entitäten unter der Kontrolle der übergeordneten Unternehmen (im Folgenden „angeschlossene Unternehmen“) führen könnten. Zu diesen Handelskontrollgesetzen zählen:
i. alle Gesetze, die Lizenzierungsanforderungen zum Export, Reexport oder zur Übertragung von Waren, Software, Technologie oder Dienstleistungen kontrollieren, einschränken oder auferlegen und die von Regierungen, Bundesstaaten/Bundesländern oder Regulierungsbehörden in den USA, in Singapur, in Großbritannien, der Europäischen Union oder ihren Mitgliedsstaaten oder in anderen Ländern eingeführt oder übernommen wurden, in denen die Verpflichtungen der Vereinbarung gelten, oder in denen ESET oder eines der angeschlossenen Unternehmen sesshaft oder tätig ist (im Folgenden „Exportkontrollgesetze“)
ii. alle sonstigen wirtschaftlichen, finanziellen oder handelsbezogenen Sanktionen, Einschränkungen, Embargos, Import- oder Exportbeschränkungen, Verbote von Vermögens- oder Assetübertragungen oder von Dienstleistungen sowie alle gleichwertigen Maßnahmen, die von Regierungen, Bundesstaaten/Bundesländern oder Regulierungsbehörden in den USA, in Singapur, in Großbritannien, der Europäischen Union oder ihren Mitgliedsstaaten oder in anderen Ländern eingeführt oder übernommen wurden, in denen die Verpflichtungen der Vereinbarung gelten, oder in denen ESET oder eines der angeschlossenen Unternehmen sesshaft oder tätig ist (im Folgenden „Sanktionsgesetze“).
(b) ESET behält sich das Recht vor, die eigenen Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestimmungen fristlos aufzuheben oder die Bestimmungen fristlos aufzukündigen, falls Folgendes eintritt:
i. ESET hat nach eigenem Ermessen festgestellt, dass ein Benutzer die Bestimmungen in Artikel 19.a dieser Vereinbarung verletzt hat oder vermutlich verletzen wird; oder
ii. ein Endbenutzer und/oder die Software fällt unter die Handelskontrollgesetze, und ESET ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass die weitere Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung dazu führen könnte, dass ESET oder ein angeschlossenes Unternehmen die Handelskontrollgesetze verletzt oder dass sonstige negative Folgen zu erwarten sind.
(c) Die Vereinbarung ist nicht darauf ausgelegt und darf nicht so interpretiert oder ausgelegt werden, dass eine der Parteien dazu aufgefordert oder verpflichtet wird, auf irgendeine Weise zu handeln oder Handlungen zu unterlassen (oder Handlungen bzw. deren Unterlassung zuzustimmen), die geltende Handelskontrollgesetze verletzt oder gemäß dieser Gesetze unter Strafe steht oder verboten ist.
20. Kündigungen. Alle Kündigungen sowie zurückgegebene Software und Dokumentation sind an folgende Adresse zu senden: ESET, spol. s r. o., Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slovak Republic.
21. Geltendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt slowakischem Recht. Endbenutzer und Anbieter vereinbaren, dass gesetzliche Bestimmungen zur Konfliktlösung und UN-Kaufrecht nicht zur Anwendung kommen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass als Gerichtsstand für alle Streitfälle mit dem Anbieter oder bezüglich Ihrer Verwendung der Software das Amtsgericht Bratislava I, Slowakische Republik vereinbart wird.
22. Allgemeine Bestimmungen. Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder uneinklagbar ist, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung. Diese bleiben unter den hier festgelegten Bedingungen gültig und einklagbar. Bei Widersprüchen zwischen übersetzten Versionen dieser Vereinbarung hat die englische Version Vorrang. Änderungen an dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von einem bevollmächtigten Vertreter des Anbieters unterzeichnet werden.
Dies ist die vollständige Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Ihnen in Bezug auf die Software. Sie ersetzt alle vorigen Darstellungen, Diskussionen, Unternehmungen, Kommunikationen und Werbungen in Bezug auf die Software.
EULA ID: BUS-LOG-20-01