Adressliste
In diesem Bereich können Sie festlegen, welche HTTP(S)-Adressen blockiert, zugelassen oder von der Prüfung ausgeschlossen werden sollen.
Standardmäßig stehen die drei folgenden Listen zur Verfügung:
•Liste der Adressen, die vom Inhaltsscan ausgeschlossen werden - Die Adressen in dieser Liste werden nicht auf Schadcode gescannt.
•Liste zugelassener Adressen - Wenn die Option „Nur Zugriff auf HTTP-Adressen aus der Liste zulässiger Adressen erlauben“ aktiviert ist und die Liste blockierter Adressen ein Sternchen (*) enthält, darf der Benutzer nur auf Adressen in dieser Liste zugreifen. Die Adressen in der Liste sind zugelassen, auch wenn Sie ebenfalls in der Liste blockierter Adressen enthalten sind.
•Liste blockierter Adressen - Auf die in dieser Liste genannten Adressen kann der Benutzer nicht zugreifen, es sei denn, die Adressen sind auch in der Liste zugelassener Adressen enthalten.
Klicken Sie auf Hinzufügen, um eine neue Liste zu erstellen. Klicken Sie auf Löschen, um ausgewählte Listen zu löschen.
Illustrierte Anweisungen Die folgenden Artikel in der ESET-Knowledgebase sind möglicherweise nur auf Englisch verfügbar: |
Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltung von URL-Listen.