Web-Kontrolle
Im Abschnitt „Web-Kontrolle“ können Sie Konfigurationen einrichten, die die rechtliche Risiken für Ihr Unternehmen verringern. Diese Funktion kann den Zugriff auf Websites einschränken, die geistige Eigentumsrechte verletzen. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Mitarbeiter Websites besuchen, die unangemessene oder schädliche Inhalte enthalten und die Produktivität beeinträchtigen können.
Mit der Web-Kontrolle können Sie Websites blockieren, die anstößiges Material enthalten. Arbeitgeber oder Systemadministratoren können auch den Zugriff auf über 27 vordefinierte Website-Kategorien und mehr als 140 Unterkategorien einschränken.
Aktivieren Sie die Web-Kontrolle zunächst, um die Funktion verwenden zu können. Anschließend können Sie den Zugriff auf bestimmte Websites konfigurieren, indem Sie neben Regeln auf Bearbeiten klicken, um den Regel-Editor für die Web-Kontrolle zu öffnen.
In diesem Editor können Sie die Nachrichten und Grafiken anpassen, die angezeigt werden, wenn eine Website blockiert wird. Passen Sie die Felder Meldung für blockierte Website und Grafik für blockierte Website an. Falls Sie alle Webseiten mit einigen wenigen Ausnahme blockieren möchten, können Sie dazu die Funktion Verwaltung von URL-Listen verwenden.