ESET Endpoint Security – Inhaltsverzeichnis

Web-Kontrolle

Im Bereich „Web-Kontrolle“ können Sie Einstellungen konfigurieren, die dazu beitragen, Ihr Unternehmen vor Situationen zu schützen, für die es gesetzlich haftet. So kann mit der Web-Kontrolle beispielsweise der Zugriff auf Websites geregelt werden, die Urheberrechte verletzen. Ziel ist es, Mitarbeiter am Zugriff auf Webseiten mit ungeeigneten oder schädlichen Inhalten bzw. mit negativem Einfluss auf die Produktivität zu hindern.

Web-Kontrolle aktivieren

Wenn diese Option aktiviert ist, können Sie mit der Web-Kontrolle Regeln erstellen, um den Zugriff auf Websites basierend auf Kategorien, URL-Adressen oder URL-Gruppen zu steuern.

Regeln

Im Bearbeitungsfenster für die Regeln werden vorhandene URL-basierte oder kategoriebasierte Regeln angezeigt. Die Liste der Regeln enthält verschieden Eigenschaften der Regeln, wie z. B. Name, URL/Kategorie, Zugriffsrechte oder Schweregrad.

Klicken Sie zum Bearbeiten von Regeln auf Hinzufügen oder Bearbeiten. Klicken Sie auf Kopieren, um eine neue Regel mit vordefinierten Optionen auf Grundlage der ausgewählten Regel zu erstellen. Halten Sie die Befehlstaste gedrückt und klicken Sie, um mehrere Regeln zum Löschen auszuwählen. Über das Kontrollkästchen Aktiviert können Sie eine Regel deaktivieren und aktivieren. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn Sie eine Regel nicht dauerhaft löschen möchten, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwenden zu können.

Die Regeln werden nach ihrer Priorität sortiert, und die Regeln mit der höchsten Priorität werden ganz oben angezeigt. Um die Priorität einer Regel zu ändern, wählen Sie die Regel aus und klicken Sie auf die Pfeilschaltfläche, um die Priorität zu erhöhen oder zu reduzieren. Klicken Sie auf einen der doppelten Pfeile, um die Regel zum Anfang oder zum Ende der Liste zu verschieben.

Weitere Informationen zum Hinzufügen von Regeln für die Web-Kontrolle finden Sie im Kapitel Regeln für die Web-Kontrolle hinzufügen.

Nachricht „Blockierte Webseite/blockierte Grafik“

Über die Felder Blockierte Webseitenmeldung und Blockierte Webseitengrafik können Sie die Meldung anpassen, die beim Blockieren einer Website angezeigt wird. Die Meldung zu einer blockierten Website kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Variable

Beschreibung

%CATEGORY%

In Web-Kontrolle gesperrte Kategorie.

%URL_OR_CATEGORY%

In Web-Kontrolle gesperrte Website oder Kategorie (hängt von der Blockierregel für die Web-Kontrolle ab).

%STR_GOBACK%

Text der Schaltfläche „Zurück“.

%product_name%

Name des ESET-Produkts (ESET Endpoint Security)

%product_version%

Version des ESET-Produkts.

Die Grafik für eine blockierte Website kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Die Bildgröße (Breite/Höhe) wird automatisch skaliert, wenn das Bild zu groß ist.