URL-Listen

Im Bereich URL-Listen können Sie HTTP-Adressen angeben, die gesperrt, zugelassen oder von der Prüfung ausgeschlossen werden sollen. Auf Websites in der Liste der gesperrten Adressen kann nicht zugegriffen werden. Auf Websites in der Liste der ausgeschlossenen Adressen kann zugegriffen werden, ohne dass diese auf Schadcode gescannt werden.

Um nur den Zugriff auf die in der Liste Zugelassene URLs enthaltenen URLs zu erlauben, wählen Sie URL-Zugriff einschränken aus.

Um eine Liste zu aktivieren, wählen Sie neben dem Listennamen die Option Aktiviert aus. Wenn Sie benachrichtigt werden möchten, wenn Sie eine Adresse aus der gegenwärtigen Liste eingeben, wählen Sie Hinweis anzeigen aus.

Die Sonderzeichen * (Sternchen) und ? (Fragezeichen) können beim Erstellen von URL-Listen als Platzhalter verwendet werden. Das Sternchen steht für eine beliebige Zeichenfolge, das Fragezeichen für ein beliebiges Zeichen. Die Liste der ausgeschlossenen Adressen sollten Sie mit Bedacht zusammenstellen. Geben Sie ausschließlich vertrauenswürdige und sichere Adressen an. Achten Sie außerdem darauf, dass die Zeichen „*“ und „?“ korrekt verwendet werden.