Web-Kontrolle
Im Bereich „Web-Kontrolle“ können Sie Einstellungen konfigurieren, die dazu beitragen, Ihr Unternehmen vor Situationen zu schützen, für die es gesetzlich haftet. So kann mit der Web-Kontrolle beispielsweise der Zugriff auf Websites geregelt werden, die Urheberrechte verletzen. Ziel ist es, Mitarbeiter am Zugriff auf Webseiten mit ungeeigneten oder schädlichen Inhalten bzw. mit negativem Einfluss auf die Produktivität zu hindern.
Mit der Web-Kontrolle können Sie Webseiten blockieren, die möglicherweise potenziell ungeeignete Inhalte enthalten. Außerdem können Arbeitgeber oder Systemadministratoren mit dieser Funktion den Zugriff auf über 27 vordefinierte Webseitenkategorien und über 140 Unterkategorien unterbinden.
Die Web-Kontrolle ist standardmäßig deaktiviert. Gehen Sie wie folgt vor, um die Web-Kontrolle zu aktivieren:
- Öffnen Sie Erweiterte Einstellungen > Schutzfunktionen > Web-Schutz > Web-Kontrolle.
- Aktivieren Sie den Schalter Web-Kontrolle aktivieren, um die Web-Kontrolle in ESET Endpoint Security zu aktivieren.
- Konfigurieren Sie den Zugriff auf bestimmte Webseiten. Klicken Sie neben Regeln auf Bearbeiten, um das Fenster Regel-Editor für die Web-Kontrolle zu öffnen.
Über die Felder Blockierte Webseitenmeldung und Blockierte Webseitengrafik können Sie die Meldung anpassen, die beim Blockieren einer Website angezeigt wird.
Verwenden Sie die URL-Adressverwaltung, falls Sie alle Websites blockieren und nur bestimmte Websites erlauben möchten. |