URL-Adressverwaltung
In diesem Abschnitt können Sie Listen von HTTP-Adressen angeben, die blockiert, zugelassen oder von der Überprüfung ausgeschlossen werden sollen.
Standardmäßig stehen die folgenden Listen zur Verfügung:
•Liste zugelassener Adressen – Wenn die Liste der blockierten Adressen ein Sternchen (*) enthält, kann nur auf in dieser Liste angegebene Adressen zugegriffen werden.
•Liste blockierter Adressen – Der Zugriff auf die in dieser Liste angegebenen Adressen ist nur zulässig, wenn die Adressen in der Liste zugelassener Adressen enthalten sind.
•Liste der Adressen, die vom Inhalts-Scan ausgeschlossen werden – Auf diese Adressen wird zugegriffen, ohne dass sie auf Schadcode gescannt werden.
Klicken Sie auf Hinzufügen, um eine neue Liste zu erstellen. Um die ausgewählte Liste zu löschen, klicken Sie auf Entfernen.